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Pfandrückgabe

Seit 2006 gilt in Deutschland eine Pfandpflicht auf Einweggetränke.

So besteht auch auf bestimmte Sorten der bedruckten Getränkedosen von Wollek Druck eine Pfandpflicht. Wann eine Pfandgebühr erhoben werden muss, hängt vom Inhalt der Einwegverpackung ab. Zu den pfandpflichtigen Inhalten gehören insbesondere Bier und Biermischgetränke, verschiedene Wässer, Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, einige Fruchtsaftgetränke und Energydrinks) und alkoholische Mischgetränke.

Jeder, der Einwegpfandflaschen und -dosen besitzt, kann sie überall dort zurückgeben, wo Einweggetränkeverpackungen der gleichen Materialart zum Kauf angeboten werden. Die bedruckten Getränkedosen aus unserem Onlineshop können also überall dort abgegeben werden, wo ebenfalls Einwegdosen verkauft werden wie z. B. in Supermärkten oder an Tankstellen.

Damit die Einwegverpackungen korrekt zugeordnet werden können, befindet sich auf ihnen das Logo der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) – selbstverständlich verfügen auch unsere bedruckten Getränkedosen über dieses Symbol.

Dank des Logos ist es für Sie ein Leichtes, Einwegflaschen und -dosen auf den ersten Blick zu erkennen, bei einem Getränkehändler vor Ort abzugeben und die Pfandgebühr zurückzuerhalten.